Das STGB [klick] schützt eigentlich die Bürger Deutschlands vor Stalkern. Aber, die Staatsanwaltschaften erkennen Stalking nur, wenn es sich gegen einen Politiker oder Juristen richtet. Ansonsten ist man dort relativ blind und zu faul, sich damit näher zu befassen.

Der Grund ist auch klar, die meisten Stalker sind arbeitslose oder Personen aus der mittellosen Unterschicht. Von dort kann man kein Geld (per Strafe) holen und man müsste sie einsperren. Das kostet natürlich Geld und so lässt man das lieber. Wie viel Geld dem Staat durch die ruinierten Existenzen der Stalkingopfer entgeht, kann ein Beamter natürlich nicht erkennen. Der Horizont ist zu fern um ihn noch zu erkennen.